* bis 18 Jahre
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen

    

Allgemeines
Grundsätzlich ist es nicht gestattet, den Mietvertrag an Dritte Personen weiterzuvermieten oder zu vermitteln. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Im Falle einer Mehrbelegung sind wir, unbeschadet unseres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Mehrbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
  

Umgang mit der Mietsache
Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und uns oder unseren örtlichen Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit binnen 24 Stunden zu melden, bei Anreise noch am gleichen Tag.
  

Rücktritt / Rücktrittsgebühren
Bei Reiseverhinderung muss der Mieter die Reservierung schriftlich kündigen.

Stornokosten:

vom Buchungstag bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 % des bestätigten Reisepreises,
ab 89 Tage bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des bestätigten Reisepreises,
ab 59 Tage bis 36 Tage vor Mietbeginn 50 % des bestätigten Reisepreises,
ab 35 Tage vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.

Generell kommt zu allen Stornokosten noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des bestätigten Reisepreises hinzu, mindestens aber 35,-€.
  

Kaution
Der Vermieter darf bei der Übergabe der Schlüssel eine angemessene Kaution in bar verlangen. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjektes wird die Kaution - abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden - zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
  

Rücktritt bzw. Nichtanreise des Gastes
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
Es ist empfehlenswert, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die Sie gegen eventuell entstehende Kosten absichern kann.
  

Mängel / Schäden
Der Mieter haftet für alle von ihm und/oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden an dem Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Festgestellte Schäden und alle anderen Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise dem Vermittler zu melden.

Die Bearbeitung von Schadensabwicklungen ist dem Vermittler angemessen zu vergüten.

Für alle Fälle weisen wir auf die ausdrückliche Mitwirkungspflicht des Gastes zur Schadensbeseitigung hin.
  

Anreise
Am Anreisetag kann der Mieter das Mietobjekt frühestens ab 15.00 Uhr beziehen. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 15.00 Uhr zur Verfügung steht. Anreisen nach 17.00 Uhr nach vorheriger Absprache. Bei Anreisen nach 18.00 Uhr wird generell eine Gebühr erhoben, zwischen 18 und 22 Uhr 25,- €; zwischen 22 und 24 Uhr 35,- €; zwischen 24 und 09 Uhr 50,- €.
  

Abreise
Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein zu hinterlassen. Bei Abreise nach 10 Uhr wird ein halber Tagesmietpreis zusätzlich fällig. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Benutzung eines vorh. Geschirrspülers muss beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Ist dieses nicht erfolgt, erheben wir eine Reinigungsgebühr von 50,- €.
  

Haustiere / Rauchverbot
Hat der Mieter in ausgewiesenen Nichtraucherwohnung geraucht oder wurden Haustiere in Wohnungen untergebracht, in denen Haustiere nicht erlaubt waren, erheben wir eine Reinigungsgebühr von mindestens 100,-€.
  

Schriftform
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
  

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  

Allgemeine Bestimmungen
Die Appartementvermietung ist lediglich Vermittler und haftet nur für eigene Fehler bei der Vermittlung. Der jeweilige Leistungsträger / Vermieter, der im Mietvertrag gesondert aufgeführt wird, ist direkt einstandspflichtig.
  

Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Rostock. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Kühlungsborn, 01.12.2017

 

Unsere AGB zum Download